Allgemeine Geschäftsbedingungen - Marketplace:

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2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, stellen wir diese dem Käufer (nachfolgend genannt Auftraggeber) und
Verkäufer/Anbieter (nachfolgend genannt Auftragnehmer)
zur Kontaktaufnahme zur Verfügung, nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, zur Bestellabwicklung und für die technische Administration.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten, erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich
ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

3. Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

4. Widerruf von Einwilligungen

Die bei der Anmeldung zu unserem Newsletter erfassten Daten verwenden wir nur für eigene Informations-/Werbezwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keiner Zeit. Sofern Sie uns die Einwilligung zum Empfang unseres Newsletters im Verlauf
des Bestellprozesses erteilt haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Link Newsletter abmelden am Ende
jedes Newsletters benutzen oder eine E-Mail an info@hot-s-hot.com senden.

5. Weitere Informationen

Wir sind stets bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu sichern, dass diese nur für den Geschäftsablauf zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber genutzt werden und für fremde Dritte unzugänglich sind. Bei der Kommunikation über E Mail kann die vollständige Datensicherheit (aufgrund der Infrastruktur des Internets und des Übertragungsprotokolls) von uns nicht gewährleistet werden,
so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Versand über den Postweg empfehlen.

6. Hostingdienstleistungen durch einen Drittanbieter

Im Rahmen einer Verarbeitung in unserem Auftrag erbringt ein Drittanbieter für uns die Dienste zum Hosting und zur Darstellung der Webseite. Dies dient der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer korrekten Darstellung unseres Angebots. Alle Daten, die im Rahmen der Nutzung dieser Webseite oder in dafür vorgesehenen Formularen wie folgend beschrieben erhoben werden, werden auf seinen Servern verarbeitet. Eine Verarbeitung auf anderen Servern findet nur in dem hier erläuterten Rahmen statt.

7. Gewährleistung

hot-s-hot.com übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Daten, die die Teilnehmer in die hot-s-hot.com Datenbanken einstellen. Die hot-s-hot.com Datenbanken sind mindestens zu 97% im Monatsdurchschnitt verfügbar. Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.

hot-s-hot.com ist von der Leistungspflicht in jeder Hinsicht, auch in Fällen höherer Gewalt, befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Teilnehmer bei nicht durch von hot-s-hot.com zu verantwortenden Ausfällen nicht.

8. Haftungsbeschränkung

Gegenüber Verbrauchern ist jegliche Haftung von hot-s-hot.com ausgeschlossen Der Auftragnehmer / Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung vom Auftragnehmer
der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vom jeweiligen Shopbetreiber/Auftragnehmer.

Auftragnehmer und Shopanbieter sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen und wir die  hot-s-hot.com sind daher nicht verantwortlich für von Anbietern verursachte, oder diesen zurechenbare, Schäden.

Da auf unserem hot-s-hot.com Markplatz verschiedene neue und gebrauchte und auch beschädigte Produkte von unterschiedlichen Verkäufern angeboten werden, sowie Dienstleistungen, Datenträger und sonstige Leistungen, wird jede Art von Gewährleistung von hot-s-hot.com abgelehnt. Etwaige Gewährleistungsansprüche ind vor Bestellung / vor Kauf einer Ware / Leistung mit dem Verkäufer schriftlich  abzustimmen. 

hot-s-hot.com übernimmt insbesondere keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass Kaufverträge, die auf der Grundlage der Verkäufer / Anbieter bei den hot-s-hot.com Inserate angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages nicht die gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen hat.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungskopien von seinem Datenbestand einschließlich der Produktfotos zu erstellen, um im Falle des Datenverlustes die Inserate schnell wiederherstellen zu können.

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, mittels der hot-s-hot.com Dienste einsehbaren und von hot-s-hot.com gespeicherten Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigt, auf einem von hot-s-hot.com unabhängigen Speichermedium zu archivieren. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch hot-s-hot.com und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

§ 1 Geltung der Bedingungen sind mit dem Verkäufer abzustimmen.

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Shopbetreiber / Verkäuferer, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Jeder Shopbetreiber, Verkäufer / Anbieter hat seine eigenen Geschäftsbedingungen. Jeder Käufer ist verpflichtet sich vor Kaufabschluss ausreichend über die Vertgasbedingungen des jeweiligen Anbieters zu informieren. Dies für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig, insbesondere für Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber.
Die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftragnehmers sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle von Auftragnehmer aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen rechtswirksam werden, müssen sie schriftlich, fernschriftlich oder per Email durch den Auftragnehmer bestätigt werden.
(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig und allein der schriftlich,
fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
Rechtlich unverbindlich sind mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss.
Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche
Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fort gelten. Ebenfalls der schriftlichen Bestätigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon
abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.Um die Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Email. Andere Telekommunikationswege sind ungenügend.
(3) Macht der Auftragnehmer Angaben zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung
(beispielsweise zu Zeichnungen, Gewichten, Maßen, Abbildungen oder sonstigen Leistungsdaten), so sind diese nur annähernd
maßgeblich, sofern die genaue Übereinstimmung nicht Voraussetzung für die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck ist. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung/Leistung.
Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen
sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte zulässig.
(4) Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße oder sonstige Leistungsdaten als verbindlich gelten, müssen diese
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(5) Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber. Besteller und Empfänger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert wird.
Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des Bestellers hierfür.
(6) Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungsempfänger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt
(7) Das Eigentum- und Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote und Kostenvoranschlägen behält sich
dieser vor. Dies gilt ebenfalls für alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kataloge, Berechnungen sowie andere Unterlagen und Hilfsmittel. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des
Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurückgeben und eventuell angefertigte Kopien
vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
(8) Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Muster, Testprodukte)
sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.

§ 3a Widerrufsrecht

Für Auftraggeber, die Unternehmer die bei Abschluss des Vertrags
in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht. Es gilt das jeweilige Landesrecht des Verkäufers.

§ 3 Preise und Preisänderungen

(1) Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich der Auftragnehmer an seinem im Angebot enthaltenen Preis. Ansonsten sind die in der jeweiligen Auftragbestätigung durch den Auftragnehmer genannten Preise maßgebend. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den in
den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Werden zusätzliche Leistungen und Lieferungen angefordert, hierzu gehören auch Mehr-, Minder- oder Sonderleistungen, so werden diese gesondert berechnet.
(2) Alle Preise sind in der ausgewählten Währung angegeben und verstehen sich für die Lieferung zuzüglich der landesspezifischen Umsatzsteuer, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben
(3) Alle nachträglich nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlassten Änderungen am Auftrag, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierunter fällt jede Änderung, auch Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten (beispielsweise Lieferanschrift, Versandart, Rechnungsempfänger, Zahlungsart etc.).
(4) Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.
(5) Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung für solche Arbeiten
erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als 5 Prozent über dem des Auftragwerts (Angebotspreis), muss hierfür vorab die
Zustimmung des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.
(6) Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen

§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber / Datenanlieferung

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Auftrages/Daten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftrag/Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben bzw. angeforderten Dateiformaten angeliefert werden.
(2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

§ 5 Lieferung und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
(2) Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Materialoder Energiebeschaffung, bei Betriebsstörungen aller Art, Streiks,
Krankheit, Krieg, Transportverzögerungen, Mangel an Energie, Arbeitskräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.) verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine und verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Ist dem Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist eine unverzügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich
(3) Dauert eine Behinderung länger als einen Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht, nach einer angemessenen Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sich die Lieferzeit verlängert oder der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umstände zu berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt
(4) Der Auftraggeber kann Anspruch auf Verzugsentschädigung erhalten, sofern dies vor Auftragserteilung beim Auftragnehmer schriftlich beantragt und von ihm bestätigt wurde
(5) Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer ist zulässig, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen werden.
(6) Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung / Zahlung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Nur vom Auftragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich bestätigte Termine sind als Fixtermine für die Leistungserbringung gültig.
(7) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz bei der Verzögerung einer Leistung/Lieferung oder der Unmöglichkeit einer Lieferung gleich aus welchem Grund, ist auf die Maßgabe in §17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 6 Periodische Arbeiten

 (1) Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Die Kündigung erfolgt zum Schluss eines Monats

§ 7 Gefahrenübergang – Versand

(1) Sobald der vom Auftragnehmer versandfertige Liefergegenstand an die den Transport übernehmende Unternehmen (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist
(2) Der Auftraggeber trägt alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche ab Lieferbereitschaft trägt der Auftragnehmer die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer.Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten geltend zu machen
(3) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.
(5) Die Versandkosten trägt der Auftraggeber
(6) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber dem Auftragnehmer unwirksam.

§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist ist je nach Artikel mit dem Auftragnehmer schriftlich zu vereinbaren. Sie beginnt mit der Lieferung oder bei Abnahme, soweit eine solche erforderlich ist.
(2) Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer bei Übergabe an den Auftraggeber nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email oder Fax) zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware, die unfrei zurück geschickt wird, wird nicht angenommen. Ist die Mängelrüge berechtigt, kommt der Auftragnehmer für die Kosten der günstigsten Versandart auf, sofern sich der Liefergegenstand an dem Ort seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Befindet er sich an einem anderen Ort und erhöhen sich dadurch die Kosten, so kommt der Auftragnehmer hierfür nicht auf. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Auftragsfreigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf den Auftraggeber über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers
(3) Geringfügige Abweichungen vom Original können bei z.B. farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Muster, Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt
(4) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Muster, Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst ein Muster, Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat.
In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.
(5) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(6) Bis zu einer Höhe von 3% sind Mehr- oder Minderlieferungen ab Stückzahl Bestellung 1.000 stck. oder mehr, der bestellten Ware hinzunehmen
(7) Der Auftragnehmer ist bei Sachmängeln an den gelieferten Gegenständen innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung.
(8) Liegt der Mangel in der Verantwortung des Auftragnehmers und beruht auf seinem Verschulden, so kann der Auftraggeber unter Berücksichtung der in §17 bestimmten Voraussetzungen Ersatz verlangen.
(9) Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller erfolglos war oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. Für die Dauer des Rechtsstreites wird die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gehemmt.
(10) Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers eine Veränderung am Liefergegenstand durchführt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung dadurch unzumutbar erschwert oder sogar unmöglich wird. Der Auftraggeber hat hierbei allein für die Mehrkosten aufzukommen, die bei einer Mängelbeseitigung anfallen.
(11) Wird im Einzelfall eine Lieferung von gebrauchten Gegenständen mit dem Auftraggeber vereinbart, so entfällt jegliche Gewährleistung
(12) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von diesem sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt werden
(13) Alle vorangehend genannten Haftungsbeschränkungen sind bei grob fahrlässigem und vorsätzlichen Verhalten ungültig (siehe auch §17).
(14) Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.
(15) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Nachfolgend wird der Eigentumsvorbehalt geregelt. Er dient der Sicherung aller aktuell bestehenden und zukünftigen Forderungen von Seiten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus der zwischen den beiden Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung für die vom Auftragnehmer angebotenen Produkte ergeben.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen durch den Auftraggeber vor. Diese Ware sowie die nach dieser Vereinbarung an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Aufragnehmer aufzubewahren.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht, bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Unzulässig sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen.
(5) Es wird vereinbart, dass für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet wird, die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder Miteigentum/Bruchteilseigentum (wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sollte kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum (im oben genanntes Verhältnis) an der neu geschaffenen Sache zu dessen Sicherheit auf den Auftragnehmer. Vermischt sich die Vorbehaltsware in diesem Zusammenhang untrennbar mit anderen Sachen oder wird mit diesen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist eine der anderen Sachen hierbei als Hauptsache anzusehen, so erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer, soweit diesem die Hauptsache gehört, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Der Auftraggeber tritt im Falle einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer ab. Bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware geschieht dies anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil. Dieselbe Regelung gilt für alle sonstigen Forderungen, die die Stelle der Vorbehaltsware einnehmen oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Darunter fallen unter anderem Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer widerruflich ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung darf vom Auftragnehmer nur im Verwertungsfall widerrufen werden.
(7) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher und Pfändung) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Können in diesem Zusammenhang für den Auftragnehmer entstandene gerichtliche und außergerichtliche Kosten nicht von dem Dritten übernommen werden, so haftet hierfür der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.
(8) Soweit der Wert der Vorbehaltsware sowie der an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt, wird der Auftragnehmer diese auf Verlagen nach seiner Wahl freigeben.
(9) Verstößt der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Verwertungsfall) und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 10 Zahlung

(1) Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Bankgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, Schadensersatz zu erheben. Diese Summe beinhaltet keine Umsatzsteuer und muss nicht unangemessen sein.
(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
(4) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(5) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
(6) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
(8) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung bspw. Durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
(9) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.
(10) Auch wenn Gegenansprüche und Mängelrügen geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Der Auftraggeber ist jedoch auch zur Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 11 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, außer der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

§ 12 Patente, Urheberrechte und Marken

 (1) Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeber stammen.
(2) Die in §12 (1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
(3) Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch übernommenen Verpflichtungen befreien, wenn er entweder: o [a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder
o [b] für den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines geänderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verfügung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt

§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung 
stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 14 Handelsbrauch und Copyright

(1) Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche mit geltendem Recht des Auftragnehmerlandes. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Vorproduktionen oder die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
(2) Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.

§ 15 Geheimhaltung

(1) Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten von anderen Nutzern, welche er über den hot-s-hot.com Dienst (z. B. über eingehende Aufträge) erhält, lediglich für die Bearbeitung und Beantwortung der jeweiligen Anfrage zu verarbeiten und zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung dieser Daten, insbesondere für werbliche Zwecke, darf nur nach Einholung der erforderlichen Einwilligung(en) der Betroffenen erfolgen.

§ 16 Daten und Auftragsunterlagen

 (1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten (siehe §17) dar.
(3) Die Suche nach Daten im Archiv kann nach Aufwand berechnet.
(4) Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
(5) Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten aus dem Vertragsverhältnis vom Auftragnehmer zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Aufragnehmer behält sich weiterhin das Recht vor, die Daten an Dritte (beispielsweise Paketdienste, Versicherungen etc.) zu übermitteln, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 17 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Nach Maßgabe dieses §17 ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchen Grund (besonders aus Unmöglichkeit, mangelhafter oder falscher Lieferung, Verzug, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen), eingeschränkt, wobei es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt.
(2) Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden bei o [a] einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungshilfen,
o [b] grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungshilfen, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Als vertragswesentlich gelten die Verpflichtung zur rechtzeitigen und mängelfreien Lieferung und Installation sowie Obhuts-, Beratungs- und Schutzpflichten, die für die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wichtig sind oder den Schutz von Leib oder Leben des Personals des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichem Schaden bezwecken.
(3) Haftet der Auftragnehmer aufgrund §17(2) für Schadensersatz, so bleibt diese Haftung auf die Schäden begrenzt, die für den Auftragnehmer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt unter Berücksichtigung der Umstände, die für ihn bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, hätte voraussehen müssen. Außerdem sind nur mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln am Liefergegenstand sind, ersatzfähig, wenn solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind.
(4) Auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, ist im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers für Sach- und Personenschäden auf höchstens das zweifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (6.00 $) und höchstens auf einen Betrag von 3.00 $ pro geschädigte Person beschränkt.
(5) Im gleichen Umfang gelten die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen ebenfalls zugunsten der Organe, der Angestellten, der gesetzlichen Vertreter und der sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Von jeglicher Haftung ausgenommen sind unentgeltliche technische Auskünfte und Beratungen durch den Auftragnehmer, die nicht zu dem von ihm vereinbarten, geschuldeten und im Vertrag festgehaltenen Lieferumfang gehören.
(7) Die in diesem Paragraph genannten Einschränkungen für die Haftung des Auftragnehmers gelten nicht für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem Verhalten oder nach dem Produktionshaftungsgesetz.

§ 18 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Ergeben sich aus der Geschäftsbedingung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Streitigkeiten (soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist), so hat der Auftragnehmer die Wahl, ob der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand gewählt wird oder der Sitz des Auftraggebers. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Auftragnehmer gilt der Firmensitz des Auftragnehmers. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende geschäftliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände.
(2) Das Recht der gültigen Rechtsfassung des Auftragsnehmers liegt diesen Geschäftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.
(3) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
(4) Für den Fall dass eine Bestimmung in den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon unberührt.
(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so gelten die in §18(1) genannten Bestimmungen ebenfalls.

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10.hot-s-hot.com stellt bestimmten Nutzergruppen Analysedaten zu ihren Aktivitäten und zu den von ihnen eingestellten Anzeigen zur Verfügung. hot-s-hot.com gibt die Inserate einschließlich der hierin enthaltenen Informationen über Nutzer sowie andere Informationen aus den hot-s-hot.comDiensten nur dann an Dritte weiter bzw. stellt Dritten einen Zugang zu diesen Informationen zur Verfügung, sofern das für die Erbringung des hot-s-hot.comDienstes erforderlich (wie z.B. zur Steigerung der Reichweite im Falle der Bewerbung des hot-s-hot.com-Dienstes und der Veröffentlichung der Inserate über Dritte gemäß § 1 Nr. 7 dieser Nutzungsbedingungen) oder hot-s-hot.com
hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch hot-s-hot.com einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener informiert hot-s-hot.com in der Datenschutzerklärung.

B) Abschluss von Anzeigen- und Service-Paketverträgen 

1. Hat sich der Nutzer erfolgreich bei hot-s-hot.com registriert, hat er die Möglichkeit, über die hot-s-hot.com-Dienste kostenlos eigene Anzeigen zu erstellen und in den hot-s-hot.com-Diensten zu veröffentlichen. hot-s-hot.com
behält sich vor, Anzeigen in bestimmten Kategorien nur gegen Zahlung eines Entgeltes zu veröffentlichen. Unabhängig davon behält sich hot-s-hot.com vor, die Anzahl von einem Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kostenlos veröffentlichter Anzeigen zu beschränken und die Veröffentlichung zusätzlicher Anzeigen nur gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, bei Aufgabe einer Anzeige bestimmte kostenpflichtige Zusatzleistungen auszuwählen und zu buchen bzw. solche kostenpflichtigen Zusatzleistungen ggf. auch nach Veröffentlichung einer Anzeige hinzuzubuchen. hot-s-hot.com kann für bestimmte Nutzergruppen und/oder in bestimmten Kategorien Service-Pakete mit besonderen Leistungen oder Konditionen anbieten.
2. Mit Eingabe der Anzeige-Daten, ggf. Auswahl kostenpflichtiger Zusatzleistungen oder der Auswahl des gewünschten Service-Pakets und dem Absenden des entsprechenden Formulars gibt der Nutzer gegenüber hot-s-hot.com ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die zeitlich begrenzte Veröffentlichung der Anzeige (im Folgenden „Anzeigenvertrag“) oder eines Service-Pakets (im Folgenden „ServicePaketvertrag“) in den hot-s-hot.com-Diensten ab, für die zusätzliche Bedingungen gelten können. Der Vorgang lässt sich vor dem Absenden des Formulars jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters bzw. der Applikation abbrechen. Der Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, vor dem Absenden des Formulars den Inhalt der entworfenen Anzeige mit Hilfe einer VorschauFunktion zu überprüfen und seine Angaben ggf. zu korrigieren.
3. hot-s-hot.com kann das Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages durch eine gesonderte Erklärung gegenüber dem Nutzer oder durch Freischaltung der Anzeige annehmen. Mit Annahme des Angebotes durch hots-hot.com kommt der Anzeigenvertrag bzw. der Service-Paketvertrag zustande. hot-s-hot.com ist nicht zur Annahme von Vertragsangeboten des Nutzers verpflichtet.
4. Die Anzeigendaten werden jeweils elektronisch gespeichert. Der Nutzer kann seine Anzeigen im passwortgeschützten Nutzerbereich der hot-s-hot.com -
Dienste verwalten, insbesondere dort auch löschen. Der Text des Anzeigenvertrages wird nicht gesondert gespeichert. Die Nutzungsbedingungen, die dem Anzeigenvertrag bzw. dem ServicePaketvertrag zugrunde liegen, kann der Nutzer jedoch jederzeit über die Website von hot-s-hot.com abrufen und anschließend in wiedergabefähiger Form speichern.
5. Auch nach dem Zustandekommen eines Anzeigenvertrages ist es aus
technischen Gründen möglich, dass die Anzeige nicht unmittelbar nach dem Freischalten über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen innerhalb der hot-s-hot.com -Dienste aufgefunden werden kann.
6. Im Falle eines Rechnungsversandes erfolgt diese ausschließlich auf elektronischem Weg.
7. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, Dritten die erworbenen Leistungen ohne Zustimmung durch hot-s-hot.com anzubieten oder zu überlassen, dies gilt insbesondere für Leistungen aus einem Service-Paketvertrag.

C) Inhaltliche Anforderungen an eingestellte Anzeigen 

1. Der Nutzer ist verpflichtet, jede Anzeige in die jeweils passende Kategorie einzustellen und sein jeweiliges Angebot wahrheitsgemäß und unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und möglichst auch durch aussagekräftige Bilder zu beschreiben. hot-s-hot.com kann den Nutzer unterstützen, z.B. indem anhand des angegebenen Titels eine Kategorie oder weitere Merkmale zum angebotenen Artikel vorgeschlagen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Eingaben sorgfältig zu prüfen und nur zutreffende Vorschläge für seine Anzeige zu übernehmen.
2. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, bei der Aufgabe einer Anzeige anzugeben, ob er die Anzeige privat oder in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit veröffentlicht. hot-s-hot.com kann unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass der Nutzer generell festlegt, ob er sein Nutzerkonto rein privat oder rein gewerblich nutzt.
3. Das Einstellen von Anzeigen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, Inhalte einzustellen, -die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen, -die gegen die bezüglich verbotener Inhalte verstoßen, oder -die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.
4. Nutzer, die die hot-s-hot.com -Dienste als gewerbliche Anbieter oder sonst geschäftsmäßig nutzen, unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Sie sind u. a. dazu verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und dazu insbesondere eine vollständige, den gesetzlichen Anforderungen genügende Anbieterkennzeichnung anzugeben. hot-s-hot.com übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben.

D) Besondere Pflichten des Nutzers 

1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der hot-s-hot.com-Dienste gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der hot-s-hot.com-Dienste hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen, - E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende  Inhalte zu versenden, - Viren oder andere Technologien zu versenden, die die hot-s-hot.com-Dienste  oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten, - die Infrastruktur der hot-s-hot.com-Dienste einer übermäßigen Belastung  auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der hot-s-hot.com-  Dienste zu stören oder zu gefährden, - Inhalte von hot-s-hot.com ohne vorherige Einwilligung von hot-s-hot.com zu  vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten  oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die  bestimmungsgemäße Nutzung der hot-s-hot.com -Dienste hinausgeht. - die Anzeigen oder sonstigen Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung  zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu  bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die  bestimmungsgemäße Nutzung der hot-s-hot.com -Dienste hinausgeht. - ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von hot-s-hot.com Crawler,  Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf  die hot-s-hot.com-Dienste zuzugreifen und Inhalte zu sammeln, - Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere  Nutzer ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer zu sammeln bzw. zu  verwenden, - Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die hot-s-hot.com-
 Dienste zu verhindern oder einzuschränken.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle innerhalb der hot-s-hot.com-Dienste gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren. E) Löschen von Anzeigen, Sperrung von Nutzern, sonstige Maßnahmen
1. hot-s-hot.com ist berechtigt, in die hot-s-hot.com-Dienste eingestellte Anzeigen oder sonstige Inhalte des Nutzers ganz oder teilweise zu löschen oder die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten des Nutzers zu verzögern oder nicht vorzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige oder der Inhalt gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzlichen Vorgaben verstößt, oder dass der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat. hot-s-hot.com kann den Nutzer in einem solchen Fall außerdem verwarnen und/oder vorläufig oder dauerhaft von der Nutzung der hot-s-hot.com -Dienste ausschließen. Bei einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung wird hot-s-hot.com den Nutzer über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren und diesen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern die Kündigung oder dauerhafte Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt oder hot-s-hot.com nachweisen kann, dass der Nutzer wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. dauerhaften Sperrung geführt hat.
2. hot-s-hot.com behält sich außerdem vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen bzw.
aus den hot-s-hot.com-Diensten zu entfernen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das inserierte Produkt nicht frei verkäuflich ist oder sonst in rechtswidriger Weise angeboten wird, oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige zu missbräuchlichen Zwecken geschaltet werden soll oder wurde. hot-s-hot.com behält sich außerdem vor, bestimmte Produkte von einer Inserierung auszuschließen und entsprechende Anzeigen zu entfernen, wenn diese Produkte typischerweise zu missbräuchlichen Zwecken
inseriert werden.
3. Wurde ein Nutzer durch hot-s-hot.com von der Nutzung der hot-s-hot.comDienste ausgeschlossen oder wurde der Nutzungsvertrag mit dem Nutzer beendet, darf der Nutzer die hot-s-hot.com-Dienste auch mit anderen Nutzerkonten, einschließlich solcher Nutzerkonten, die für Dritte angelegt wurden, nicht mehr nutzen und sich nicht erneut für eine Registrierung bei den hot-s-hot.com-Diensten anmelden.
4. hot-s-hot.com ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der hot-s-hot.comDienste ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden sowie die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten von Nutzern zu verzögern, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsbeschränkungen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).
5. Ergreift hot-s-hot.com eine der Maßnahmen, haben Nutzer die Möglichkeit, den einer solchen Maßnahmen zugrunde liegenden Sachverhalt im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens des Kundenservices von hot-shot.com zu klären.

F) Gebühren 

1. Für bestimmte, im Zusammenhang mit den hot-s-hot.com-Diensten erbrachte Leistungen und die Nutzung bestimmter Funktionen der hot-s-hot.com-Dienste erhebt hot-s-hot.com Gebühren. hot-s-hot.com wird den Nutzer vor jeder Buchung einer kostenpflichtigen Leistung ausdrücklich auf die Kostenpflichtigkeit sowie auf die Höhe der anfallenden Kosten hinweisen.
2. Von hot-s-hot.com für die Erbringung eigener Leistungen innerhalb der hot-s-hot.com-Dienste genannte Preise verstehen sich jeweils in der ausgewählten Landeswährung inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Vereinbarte Entgelte sind jeweils sofort zur Zahlung fällig und können über die von hot-s-hot.com akzeptierten Zahlungsmittel beglichen werden. Sofern hot-shot.com als Zahlungsmittel den Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrift anbietet und akzeptiert, erfolgt die Ankündigung des Lastschrifteinzugs. Schlägt der Forderungseinzug trotz rechtzeitiger Ankündigung fehl und hat der Nutzer das Fehlschlagen zu vertreten, hat er hot-s-hot.com die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu erstatten.

G) Haftung von hot-s-hot.com

1. Die in den hot-s-hot.com-Diensten veröffentlichten Anzeigen und sonstigen Inhalte von Nutzern geben nicht die Meinung von hot-s-hot.com wieder und werden von hot-s-hot.com nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. hot-s-hot.com übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Anzeigen enthaltenen Angaben und auch keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Nutzern angebotenen Waren oder Dienstleistungen.
2. hot-s-hot.com haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von hot-s-hot.com, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. hot-s-hot.com haftet zudem dem Grunde nach für durch hot-s-hot.com, ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von hot-s-hot.com ist ausgeschlossen.
3. Soweit die Haftung von hot-s-hot.com ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

H) Haftung des Nutzers 

1. Der Nutzer stellt hot-s-hot.com von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer in die hot-s-hot.com-Dienste eingestellten Anzeigen und sonstigen Inhalten oder wegen dessen sonstiger Nutzung der hot-s-hot.com-Dienste gegenüber hot-s-hot.com geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von hot-s-hot.com einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, hot-s-hot.com im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.
3. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Nutzers bleibt unberührt.

I) Beendigung des Nutzungsvertrages 

1. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht anders vereinbart, z.B. im Rahmen eines Service-Paketes, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an den Kundenservice von hot-s-hot.com
(info@hot-s-hot.com) oder postalisch an: 1a-idee.com AG, Division: hot-s-hot.com, Heinkelstr.1-3, 30827 Garbsen.
Im Falle einer Kündigung während einer laufenden kostenpflichtigen Zusatzleistung besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung.
2. hot-s-hot.com kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Ist zwischen dem Nutzer und hot-s-hot.com eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige, mit einer bestimmten Laufzeit verbundenen Zusatzleistung zustande gekommen, und endet die vereinbarte Laufzeit erst nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, ist eine Kündigung durch hot-s-hot.com nur mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Zusatzleistung möglich. Gegenüber gewerblichen Nutzern wird hot-s-hot.com die Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) begründen. Der Nutzer darf ab Zugang einer durch hot-s-hot.com
erklärten Kündigung keine neuen Leistungen von hot-s-hot.com mehr buchen. Die Frist gilt nicht, sofern die Kündigung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt. hot-s-hot.com wird dem Nutzer dies gesondert begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Das Recht von hot-s-hot.com zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von Nutzern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
3. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden alle laufenden Anzeigen des Nutzers aus den hot-s-hot.com-Diensten entfernt und das Nutzerkonto des Nutzers deaktiviert. Ein Zugriff auf das Nutzerkonto durch den Nutzer besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Das Nutzerkonto und alle dazu gespeicherten Daten des Nutzers werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung hot-s-hot.com
gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden zu verhindern. Aggregierte Daten, die durch die Nutzung generiert wurden, können grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt werden.
4. hot-s-hot.com behält sich außerdem das Recht vor, Nutzerkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten und Nutzerkonten, die für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten inaktiv waren, unwiderruflich zu deaktivieren und zu löschen. hot-s-hot.com wird den Nutzer mindestens 30 Tage vor Löschung des Nutzerkontos entsprechend auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) benachrichtigen.

J) Datenschutz 

Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Nutzers im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung der Nutzungsvereinbarung und der Nutzung der hot-s-hot.com-Dienste finden sich in der Datenschutzerklärung von hot-s-hot.com.

K) Änderung der Nutzungsbedingungen 

Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt: Der Nutzer kann den geänderten Nutzungsbedingungen einerseits zustimmen, indem er sie mit dem Einstellen einer Anzeige oder bei der Anfrage zu einem Inserat akzeptiert; hot-s-hot.com wird dies dann durch einen entsprechenden Hinweis besonders kennzeichnen. Andererseits kann hot-s-hot.com dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzern spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber hot-s-hot.com in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. hot-s-hot.com weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden zusätzlich auf der Website von hot-s-hot.com veröffentlicht.

L) Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme 

1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich hot-s-hot.com anderer verbundener Unternehmen bedienen.
2. hot-s-hot.com ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

M) Schlussbestimmungen

1. Auf die Nutzungsbedingungen, den Nutzungsvertrag und alle darauf basierenden Vereinbarungen zwischen hot-s-hot.com und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht des Unternehmenssitz des Anbieters Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Handelt der Nutzer als Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz gewähren.
2. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Unternehmenssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und den darauf basierenden Vereinbarungen entstehende Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Land des Unternehmenssitz des Anbieters hat. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher Hannover.
3. hot-s-hot.com ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 4. hot-s-hot.com ist bereit, mit Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von hot-s-hot.com (siehe §1 Nr. 7 dieser Nutzungsbedingungen) zu klären.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

N) Inhalte und Kommunikation

 (1) Mit dem Abschluss Ihres Kaufes akzeptieren Sie den Erhalt von E-Mails (einschließlich E-Mails des Händlers), die Sie möglicherweise erhalten, um Sie über Zahlungseingang, Bearbeitung oder den Bearbeitungsvorgang zu informieren.
(2) hot-s-hot.com übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für jegliche Kommunikation von oder mit dem Verkäufer auf oder über die Plattform. Sie können weder von Anfragen, von der Kommunikation mit dem Verkäufer noch (jeglicher Form von) Eingangsbestätigungen einer Kommunikation oder einer Anfrage Rechte geltend machen. hot-s-hot.com kann nicht garantieren, dass Anfragen oder eine Kommunikation von dem Verkäufer (zeitnah) gelesen/erhalten/erfüllt/ausgeführt/akzeptiert werden.
(3) Um Ihren Kaufvorgang vollständig und sicher auszuführen, müssen Sie Ihre korrekte E-Mail-Adresse angeben. Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar für jegliche falsche oder falsch geschriebene E-Mail-Adressen oder falsche (Mobil-
)Telefonnummern, Kreditkartennummern oder Bankverbindungsnummern und haben keine Verpflichtung, diese zu überprüfen.
(4) Verantwortlich für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Teilnehmer. Weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des Inhalts der Inserate werden von hot-s-hot.com überprüft. hot-s-hot.com übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate keine Gewähr.
(5) hot-s-hot.com stellt mit dem Office-Modul, Bewertungen und Mailsystemen lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen zur Verfügung. Auf den Inhalt der übermittelten Daten nimmt hot-s-hot.com keinen Einfluss.